Bevor wir uns gänzlich in das Fachliche rund um diese Thematik vertiefen, möchten wir anhand eines Beispiels aus dem Alltag das Grundprinzip einer Option veranschaulichen:
Einmal angenommen, Ihr Vater ist leidenschaftlicher Oldtimerfahrer. Da er jedoch schon betagt ist, möchte er seinem Kind – also Ihnen – sein über Jahre gepflegtes Schmuckstück im kommenden Jahr als Geburtstagsgeschenk überreichen. Sie haben allerdings weder Platz noch Zeit, um sich um diesen Oldtimer zu kümmern.
Nun hat aber ein Freund von dem Plan Ihres Vaters erfahren und möchte den alten Wagen kaufen. Da die Oldtimerpreise schwanken und sowohl Sie als auch der Freund sichergehen möchten, dass sie bei diesem Deal beide gut aussteigen, bieten Sie dem Interessenten schon heute das Fahrzeug für 8.000€ an. Als Sicherheit verlangen Sie von ihm eine Zahlung von 300€. Es handelt sich dabei jedoch um keine Anzahlung. Vielmehr garantieren Sie dem Freund für diesen Betrag, dass er den Oldtimer im kommenden Jahr für den Preis von 8.000€ erwerben kann. Damit hat der Freund die Option auf diesen Wagen erworben.
Der Vorteil ist offensichtlich: Sie können den Wagen im nächsten Jahr sofort für 8.000€ verkaufen. Mit dieser Aktion hat sich aber auch der Interessent das Auto für 8.000€ gesichert, selbst dann, wenn es im kommenden Jahr an Wert zunimmt. Der besagte Freund wird also zum Käufer einer Option, sie hingegen zum Verkäufer der Option, welcher auch Stillhalter genannt wird.
Mit dieser (“Rollen”-)Zuteilung sind im Weiteren bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. Sie als Stillhalter oder Verkäufer sind verpflichtet das Auto im nächsten Jahr zu einem vorher festgelegten Termin für den Betrag von 8.000€ zu veräußern. Der Freund dagegen kann das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt für 8.000€ kaufen. Und dabei gilt es folgenden entscheidenden Unterschied zu beachten: Der Freund “kann” das Auto kaufen, “muss” es aber nicht! Sollte sich demnach der Interessent – in unserem Fall der Käufer der Option – künftig umentscheiden, weil ihm in der Zwischenzeit eine weitaus bessere Offerte angeboten wurde, so hat er auch das Recht sich aus diesem Deal zurückzuziehen.
Sie selbst haben den Wagen zwar immer noch, haben jedoch auch die 300€ eingenommen, mit welchen sich der Freund das Recht bzw. die Option gesichert hat, den Oldtimer für 8.000€ zu kaufen. Und natürlich können Sie das Auto weiterhin anderweitig veräußern. Beide Parteien haben also von diesem Geschäft profitiert. Der Freund hatte die Sicherheit, dass er auch bei einem Wertanstieg das Auto für den vereinbarten Preis bekommen kann, Sie hingegen haben eine stattliche Optionsprämie eingenommen.
Option ist nicht gleich Option
In unserem obigen Beispiel bezog sich die Option auf ein Sachgut. Doch Optionen können verschiedene Basiswerte – einen solchen Basiswert bezeichnet man als Underlying – zugrunde liegen. Man kann sie also beispielsweise genauso auf Aktien, Indizes wie etwa den ATX, S&P 500 oder Nasdaq 100 oder auf Währungspaare erwerben, wo sie oftmals zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt werden.
Weitere Basiswerte für Optionen können auch Rohstoffe, Nahrungsmittel, elektrische Energie oder etwa Anleihen sein. Sogar auf das Wetter können Sie Optionen erwerben! Im letzteren Fall wirkt die Option nämlich als eine Art Versicherung. Über eine mit einer Bank geschlossene Option kann sich auf diese Weise ein Landwirt gegen für die Ernte schädliche Temperaturentwicklungen oder Dürre absichern.
Den Basiswerten für eine Option sind somit kaum Grenzen gesetzt. Ausschlaggebend ist hierbei nur, dass die Basiswerte an liquiden Märkten getradet werden. Denn, trifft dies nicht zu, wie im vorherigen Wetterbeispiel – logischerweise wird das Wetter an keinem Markt als Basiswert gehandelt – so muss eine derartige Option direkt mit einem Händler, zum Beispiel einer Investmentbank, außerbörslich abgeschlossen werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Funktion einer Option, wie man es aus dem soeben genannten Beispiel ersehen kann, über reine Spekulation hinausgeht. Eine wesentliche Rolle bei Optionen spielt vielmehr der Absicherungs- bzw. Versicherungsgedanke.
Amerikanisch oder europäisch?
Das ist hier die Frage. Denn ein wesentlicher Faktor einer Option ist ihr Verfallstag, das heißt, der spätestmögliche Zeitpunkt sie auszuüben. In Hinsicht auf diese Verfallstag werden zwei Arten von Optionen unterschieden.
Wer sich für die amerikanische Variante entscheidet, hat die Möglichkeit, die Option vom Tag des Erwerbs bis zu ihrem Verfallstag auszuüben. Eine Option im europäischen Stil hingegen, kann ausschließlich am Verfallstag vor Ablauf der Optionsfrist, welcher vertraglich vereinbart ist, ausgeübt werden.
Die Begriffe “amerikanisch” und “europäisch” haben rein gar nichts mit dem entsprechenden Basiswert noch mit den Handelsplätzen zu tun. Die Bezeichnung bezieht sich einzig und allein auf die Ausübungsmöglichkeit der Option.
Long oder Short?
Sie wissen also bereits was unter einem Basiswert zu verstehen ist und welche Optionenstile es gibt. Als nächstes stellt sich nun die Frage, was denn mit der Option bezweckt werden soll. Wenn Sie sie als Spekulationsinstrument einsetzen möchten, um zum Beispiel die Depotperformance zu verbessern, werden Sie höchstwahrscheinlich auf einen Basiswert, beispielsweise eine attraktive Aktie, eine Option erwerben.
Gehen Sie davon aus, dass dieser Aktienkurs weiter steigen wird, dann profitieren Sie mit dem Kauf einer Option von der Wertsteigerung dieser Aktie. In diesem Fall kaufen Sie eine Long-Option.
Warum aber soll man nicht gleich die Aktie selbst kaufen, sondern die Option? Das möchten wir Ihnen anhand des folgenden Beispiels erklären: Wir nehmen jetzt einmal an, dass Sie sich für eine Aktie interessieren, die gegenwärtig 95€ kostet. Sie erwerben nun eine Option auf eben diese Aktie, die ihnen zusichert, dass Sie innerhalb des kommenden Jahres die Aktie für einen Ausübungspreis von 100€ kaufen können. Für die Option zahlen Sie 10€. Innerhalb der nächsten sechs Monate wächst der Wert der Aktie von 95€ auf 120€ und erzielt somit einen Wertzuwachs von circa 26%.
Damit hat aber auch ihre Option an Wert zugelegt. Denn Sie haben sich ja für 10€ das Recht gekauft, die Aktie um 100€ statt um 120€ zu kaufen. Würden sie also die Option weiterverkaufen, müsste Ihnen ein Käufer dafür die 20€ Differenz zum aktuellen Kurswert bieten. Damit hat sich also der Wert ihrer Option verdoppelt bzw. ist um 100% gestiegen, während die Aktie nur um etwa 26% im Wert angewachsen ist. Sie können demnach mit dem Kauf einer Option einen Hebeleffekt erzielen. Außerdem ist der Kapitaleinsatz viel geringer, da Sie nicht direkt in den Basiswert investieren: Schließlich müssten Sie 95€ in den Kauf der Aktie investieren, während die Option für lediglich 10€ zu haben ist.
Steigt aber der Preis der Aktie nur leicht über 100€, so bekommt man sie zwar um die Differenz günstiger, doch von einem Gewinn kann hier noch nicht die Rede sein. Ein Plus erzielt man erst dann, wenn der Wert der Aktie auf über 110€ gestiegen ist.
Ein weiterer Vorteil dieser Art des Investments ist, dass der Gewinn nach oben hin nicht gedeckelt ist, da der Aktienkurs beliebig nach oben steigen kann. Der Verlust ist damit auf den Einsatz begrenzt. Auf der einen Seite hört sich dies natürlich sehr verlockend an, allerdings muss man dabei auch bedenken, dass der Verlust des Einsatzes trotzdem einen Totalverlust bedeutet. In unserem Fall wären das nur 10€, wenn aber jemand 20.000€ investiert hätte, wäre dieses Kapital ganz weg.
Anders herum geht’s auch: Short-Option
Das oben beschriebene Szenario kann jedoch auch umgedreht werden. Einmal angenommen, Sie erwarten, dass eine Aktie zukünftig fallen wird, und Sie erwerben eine sog. Short-Option auf diese Aktie. Derzeit kostet die Aktie 95€. Sie sichern sich mit Ihrer Option das Recht innerhalb des nächsten Jahres die Aktie für beispielsweise 85€ zu veräußern, was Sie wieder 10€ kostet. Je weiter die Aktie unter 75€ fällt – bei 75€ haben Sie bereits Ihren Einsatz von 10€ zurück bekommen –, desto mehr Gewinn machen Sie. Ein entsprechender Hebeleffekt trifft also auch hier zu.
Die Short-Option als Sicherheitsgurt
Neben dem Performanceeffekt haben Optionen, und hier eben speziell die Short-Variante, noch eine zusätzliche Funktion. Beispiel: Sie haben in Ihrem Depot eine große Position der obigen Aktie. Prinzipiell sind Sie von ihrem Wert überzeugt und möchten sie behalten. Doch die Marktlage ist zur Zeit angespannt, und dem Unternehmen stehen wichtige Entscheidungen bevor, die publiziert werden sollen. Aus diesem Grund beschließen Sie sich gegen einen möglichen Wertverlust der Aktie nach der Veröffentlichung abzusichern.
Wenn Sie nun eine Short-Option auf diese Aktie erwerben und der Kurs rutscht wie befürchtet, so kommt es durch den Hebeleffekt zu einer überproportionalen Wertsteigerung der Option im Vergleich zum prozentualen Verlust des Aktienwerts. Trifft der Kursrutsch aber nicht ein, wird die von Ihnen erworbene Option nach dem Auslauf wertlos sein. Der Preis, der für die Option bezahlt wurde, ist demnach eine Art Versicherungsprämie. In diesem Fall liegt der Fokus auf der Absicherung der Aktienposition und nicht auf überdurchschnittlicher Performance.
Call und Put – oder: Long Call, Short Call, Long Put, Short Put
Prinzipiell bezieht sich der Begriff Call auf eine Kaufoption bzw. das Recht eine Option zu einem festgelegten Preis und einem bestimmten Zeitpunkt zu erwerben. Put hingegen bezeichnet eine Verkaufsoption bzw. das Recht eine Option zu einem festgesetzten Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu veräußern.
Long Call
Zur Verdeutlichung wieder eine kurze Geschichte: Im Frühjahr erwartet ein Getreidehändler, dass der Preis für Getreide bis zum Zeitpunkt der Ernte im Herbst stark gestiegen sein wird. Dennoch möchte er vorsorgen und sich den gegenwärtigen niedrigen Getreidepreis schon mal sichern. Aus diesem Grund erwirbt (Long) der Getreidehändler beim Landwirt eine Kaufoption (Call) für Getreide gegen die Zahlung einer Optionsprämie. Somit hat er das Recht, das Getreide zur Erntezeit zu diesem im Vorfeld fixierten Preis zu kaufen. Folgende Szenarien können daraufhin eintreten:
- Entgegen der Erwartung des Getreidehändlers fällt der Preis des Getreides und liegt unter dem Betrag, der in der Kaufoption (Call) vereinbart wurde – dem sog. Ausübungspreis. Klarerweise übt der Getreidehändler sein Kaufrecht nicht aus, denn er kann ja das Getreide preisgünstiger auf dem freien Markt erwerben. Die bereits geleistete Optionsprämie muss er dann als Verlust hinnehmen.
- Der Getreidepreis ist wie erwartet gestiegen und liegt über dem Betrag, der in der Kaufoption vereinbart wurde. Der Getreidehändler macht deshalb von seinem Optionsrecht Gebrauch und kauft das Getreide beim Landwirt zum vereinbarten Ausübungspreis. Einen Gewinn erzielt er allerdings erst dann, wenn er das Getreide für einen Betrag, der den Ausübungspreis zuzüglich Prämie übersteigt, verkaufen kann.
- Der Getreidepreis liegt über dem Ausübungspreis zuzüglich der Prämie. Auch hier wird der Getreidehändler sein Kaufrecht in Anspruch nehmen und macht in diesem Fall auch sofort einen Gewinn, da die Kostenvorteile durch die vereinbarte Kaufoption die Prämienkosten übersteigen.
Short Call
Doch während der Getreidehändler auf steigende Getreidepreise spekuliert, erwartet der Landwirt fallende Preise. Letzterer wittert die Chance über die Prämie für das Optionsrecht einen Gewinn einzustreifen, weshalb er dem Getreidehändler eine Kaufoption (Call) gegen eine Optionsprämie verkauft (Short). Damit verpflichtet sich der Landwirt gegenüber dem Händler das Getreide zur Erntezeit zum vereinbarten Preis zu verkaufen. Aus der Sicht des Landwirts sind nun folgende Szenarien möglich:
- Der Getreidepreis liegt, wie von ihm erwartet, unter dem Ausübungspreis der Option. Damit erhält er den Marktpreis zuzüglich der Optionsprämie und macht so einen Gewinn in Höhe der vereinbarten Prämie.
- Der Getreidepreis ist entgegen der Erwartung des Landwirts gestiegen. Logischerweise macht der Händler von seinem Kaufrecht Gebrauch und der Landwirt ist verpflichtet unter Marktpreis zu verkaufen. Der Verlust wird jedoch über die geleistete Optionsprämie ausgeglichen.
- Der Getreidepreis liegt über dem Ausübungspreis zuzüglich der Kosten für die Optionsprämie. Auch hier wird der Optionsinhaber sein Kaufrecht einfordern. Diesmal muss der Landwirt nicht nur unter Marktpreis verkaufen, sondern macht dazu auch noch Verlust.
Long Put
Der Landwirt erwartet, dass der Getreidepreis bis zum Zeitpunkt der Ernte fallen wird. Er erwirbt (Long) deshalb vom Getreidehändler eine Verkaufsoption (Put) gegen eine Optionsprämie. Damit hat er das Recht, das Getreide zur Erntezeit zum im Vorfeld fixierten Preis zu veräußern. Folgende Szenarien können eintreten:
- Zum Ausübungszeitpunkt liegt der Getreidepreis über dem vereinbarten Ausübungspreis. In diesem Fall wird der Landwirt seine Option verfallen lassen, da er auf dem Markt mehr für sein Getreide bekommen wird. Dabei macht er einen Verlust in der Höhe der bezahlten Optionsprämie.
- Der Getreidepreis fällt unter den Ausübungspreis der Option, woraufhin der Landwirt sein Verkaufsrecht aus der Option nutzt. Solange jedoch der Marktpreis nicht unter dem Ausübungspreis abzüglich der geleistete Optionsprämie liegt, macht er Verlust.
- Liegt der Getreidepreis unter dem vorab vereinbarten Ausübungspreis minus der Optionsprämie, macht der Landwirt durch Ausübung des Optionsrechts Gewinn.
Short Put
Der Getreidehändler setzt diesmal auf steigende Preise. Deshalb verkauft (Short) er dem Landwirt gegen eine Prämienzahlung eine Verkaufsoption (Put). Damit verpflichtet er sich, das Getreide zum vereinbarten Preis einzukaufen. So könnten mögliche Szenarien zur Optionsfälligkeit aussehen:
- Zur Erntezeit liegt der Getreidepreis unter dem vereinbarten Ausübungspreis. Der Landwirt fordert sein Verkaufsrecht ein und der Getreidehändler muss teurer einkaufen. Seinen Verlust kann der Händler jedoch durch die erhaltene Optionsprämie ausgleichen.
- Der Getreidepreis beträgt weniger als der Ausübungspreis abzüglich der Optionsprämie. Auch hier nutzt der Landwirt natürlich sein Optionsrecht und der Getreidehändler verliert bei diesem Deal.
- Der Getreidepreis ist höher als der Ausübungspreis der Option. In diesem Fall lässt der Landwirt die Option verfallen, da er für sein Getreide einen höheren Marktpreis bekommen kann. Der Getreidehändler hingegen macht einen Gewinn in Höhe der Optionsprämie.
Geschichte und Entstehung der Optionen
Die Optionen nehmen ihren Ursprung in den Niederlanden um die Jahrhundertwende vom 16. zum 17. Jahrhundert, als die Tulpe aus der Türkei importiert wurde. In den ersten Jahren schenkte man dieser Pflanze noch kaum Beachtung. Sie galt lediglich als schönes Gartenaccessoire für die Reichen des Landes.
Doch zu Anfang des 17. Jahrhunderts fingen niederländische Züchter an die bisher einfarbigen Blumen zu kreuzen. Die daraus entstandenen Neuzüchtungen fanden reißenden Absatz bei der Bevölkerung, vor allem in den wohlhabenden Kreisen. Die Züchter wetteiferten um die originellsten Exemplare, und da die Nachfrage hoch und das Angebot begrenzt war, stiegen die Preise. Plötzlich konnte man mit Tulpen sehr viel Geld verdienen. Die Nachfrage stieg ununterbrochen weiter.
Handwerker, die mit ihrem ursprünglichen Verdienst ihre Familien kaum unterhalten konnten, legten ihre Arbeit nieder, verkauften ihr Werkzeug und investierten fortan in Tulpen, präziser gesagt in Tulpenzwiebeln. Die Nachfrage stieg nämlich so rasant, dass nicht einmal mehr die blühende Pflanze, sondern die Zwiebeln, die sich noch im Boden befanden, gehandelt wurden. Es musste daher ein Handelsinstrument gefunden werden, mit welchem Waren gehandelt werden konnten, die es erst in Zukunft geben würde.
Die Geburt der Option
Der Handel sah also so aus, dass ein Verkäufer dem Käufer versprach, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine festgesetzte Menge an Tulpenzwiebeln zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Der Käufer hingegen verpflichtete sich diese dem Händler zum vereinbarten Preis abzukaufen. Die Option war geboren!
Im 17. Jahrhundert hatte der Käufer eine Ausübungspflicht, d.h. er durfte sich nicht aussuchen, ob er zum Ausübungszeitpunkt die Zwiebeln kauft oder nicht. Er musste sie abnehmen und zwar in der Menge und zu dem Preis, der zuvor vereinbart worden war. Viele setzen ihr gesamtes Vermögen darauf, dass der Preis für Tulpenzwiebeln weiterhin steigen wird. Wer für den Preis von 100 Gulden das Recht erwarb in sechs Monaten die Zwiebeln für 1000 Gulden zu bekommen und ihr Wert bis dahin auf 1500 Gulden gestiegen war, konnte somit einen Gewinn von 500 Gulden erzielen und somit seinen Einsatz verfünffachen.
Doch leider ging diese Entwicklung nicht endlos auf diese Weise weiter. Die Preise kamen ins Stocken, und die Nachfrage brach diametral ein. Die Tulpenzwiebeln, die einst 1000 Gulden gekostet hatten, waren nur mehr 100 Gulden wert. Die am Tulpenhandel beteiligte Bevölkerung befand sich plötzlich vor einem finanziellen Abgrund. Natürlich waren an diesem Debakel nicht die Optionen schuld. Viel eher wurde von den meisten die Marktsituation falsch eingeschätzt, denn keiner konnte sich nur ausmalen, dass die Preise für Tulpenzwiebeln überhaupt wieder fallen könnten. Dieser “Tulpenwahn” gilt als die erste Spekulationsblase in der Wirtschaftsgeschichte.
Preisentwicklung einer Option
In der Literatur werden Sie häufig den Begriff “fairer Preis” antreffen. Damit ist gemeint, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer den Preis für eine Option als gerecht empfinden.
Dennoch ist die Berechnung des fairen Preises einer Option gar keine einfache Angelegenheit. Es gibt nämlich zahlreiche Faktoren, die den Optionswert nach unten oder oben beeinflussen können. Der Optionspreis kann auf vielerlei Art errechnet werden, woraus unterschiedliche Berechnungsmodelle resultieren. Das Modell von Fisher Black und Myron Scholes ist eines der bekanntesten Modelle. Nichtsdestotrotz werden wir hier nicht näher auf die eigentliche Berechnung eingehen, denn diese ist zu anspruchsvoll und würde den Rahmen dieses Beitrags bei Weitem sprengen.
Welche Faktoren beeinflussen den Optionspreis?
Dennoch wollen wir uns anhand des Black & Scholes-Modells (kurz B&S-Modell) ansehen, welche Einflussfaktoren für die Berechnung des Optionspreises überhaupt ausschlaggebend sind. Zu allererst wäre da der Preis des Basiswertes. Ist der Basiswert beispielsweise eine Aktie, so stellt ihr Kurs die erste signifikante Einflussgröße auf den Optionspreis dar.
Der nächste Faktor ist die Volatilität des Basiswertes, womit die erwarteten zukünftigen Schwankungen der Aktie gemeint sind. Prinzipiell gilt: Je höher die Volatilität, desto besser wirkt sich das auf den Optionswert aus.
Selbstverständlich spielt auch der Ausübungspreis eine wesentliche Rolle, denn an diesem wird festgemacht, ob die Option zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit Verlust oder Gewinn veräußert werden könnte.
Nicht unwesentlich ist auch die Bedeutung der Restlaufzeit. Denn je länger die Option läuft, desto wahrscheinlicher wird es, dass der Aktienkurs den Ausübungspreis übersteigt (Call-Option).
Doch auch der risikofreie kurzfristige Zinssatz sollte unbedingt im Auge behalten werden. Ein Anstieg des Zinssatzes wirkt sich positiv auf die Entwicklung des Optionspreises aus.
Nicht zuletzt trägt auch die Dividendenzahlung maßgeblich zur Preisentwicklung einer Option bei. Wer beispielsweise Optionen auf eine Aktie erwirbt, hat mehr davon, wenn für diese Aktie keine Dividenden ausgeschüttet werden.
Option vs. Optionsschein
Eine Option ist ein börsengehandeltes Produkt, welches von der Börse selbst aufgelegt wird. Der Emittent ist der Verkäufer bzw. Stillhalter einer Option. Anhand der Sicherheitseinlage garantiert die Börse die Liquidität des Stillhalters. In Einzelfällen haftet der Broker für Zahlungsschwierigkeiten seines Klienten.
Im Gegensatz zu einer Option ist ein Optionsschein ein von einem Wertpapierhaus oder einer Bank emittiertes Produkt. Es handelt sich dabei um Schuldverschreibungen der emittierenden Bank. Wird das Institut insolvent, verliert der Optionsschein seinen Wert, womit ein Insolvenzrisiko entsteht. Man kann nicht als Stillhalter eines Optionsscheins agieren – man kann diesen nur kaufen. Mit dem Erwerb eines Optionsscheins tradet man stets gegen das emittierende Institut.